Damit ein Hund zur Besuchshundeausbildung in Einrichtungen wie Kindergärten, Altersheimen, Hospizen und Krankenhäusern zugelassen wird, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Diese Voraussetzungen betreffen sowohl das Wesen des Hundes als auch gesundheitliche Aspekte und seine Eignung für die Arbeit mit Menschen in unterschiedlichen emotionalen und sozialen Situationen. Hier sind die wesentlichen Kriterien:
#### 1. **Alter**
- Der Hund sollte mindestens **18 Monate alt** sein. Dies stellt sicher, dass er körperlich und geistig ausgereift genug ist, um die Anforderungen der Ausbildung und der späteren Einsätze zu bewältigen.
#### 2. **Gesundheit**
- Der Hund muss **gesund** sein und über einen aktuellen **Impfstatus** verfügen. Dies umfasst die Pflichtimpfungen gegen Krankheiten wie Staupe, Hepatitis, Parvovirose und Leptospirose sowie eine regelmäßige Entwurmung und Floh-/Zeckenschutz.
- Er sollte frei von ansteckenden Krankheiten sein und darf keine gesundheitlichen Probleme haben, die seinen Einsatz beeinträchtigen könnten (z.B. Gelenkprobleme, Atemwegserkrankungen).
#### 3. **Wesen und Charakter**
- Der Hund sollte ein **freundliches, ausgeglichenes Wesen** haben. Er muss in der Lage sein, ruhig und gelassen auf unterschiedliche Menschen und Situationen zu reagieren, ohne übermäßige Aufregung oder Angst zu zeigen.
- Eine **hohe Toleranz gegenüber fremden Menschen**, insbesondere Kindern und älteren Menschen, ist erforderlich. Der Hund sollte eine natürliche Offenheit zeigen und positiv auf die Interaktionen reagieren.
- **Stressresistenz** ist entscheidend, da der Hund oft in emotional aufgeladenen oder ungewohnten Situationen arbeiten muss. Er sollte auch in der Lage sein, mit lauten Geräuschen, schnellen Bewegungen und ungewohnten Gerüchen umzugehen.
#### 4. **Soziale Verträglichkeit**
- Der Hund muss **sozialverträglich** mit anderen Hunden und Tieren sein. Es ist wichtig, dass er keine Anzeichen von Aggression oder Angst zeigt, sowohl im Kontakt mit anderen Tieren als auch mit Menschen.
- Er sollte gut mit verschiedenen Altersgruppen umgehen können, einschließlich Kindern, Senioren und Menschen mit besonderen Bedürfnissen.
#### 5. **Gehorsam und Ausbildung**
- Der Hund sollte bereits über **grundlegende Gehorsamsfähigkeiten** verfügen. Dazu gehören Befehle wie „Sitz“, „Platz“, „Bleib“ und „Hier“. Ein stabiler Grundgehorsam ist unerlässlich, um ihn sicher in sozialen Einrichtungen führen zu können.
- Die **Leinenführigkeit** ist ebenfalls wichtig, damit der Hund in verschiedenen Umgebungen gut kontrolliert werden kann.
#### 6. **Freude an der Interaktion mit Menschen**
- Der Hund muss eine **positive Einstellung gegenüber Menschen** zeigen und Freude an sozialen Interaktionen haben. Er sollte aktiv auf Menschen zugehen und die Interaktion mit ihnen genießen.
- Er sollte auch in der Lage sein, das Bedürfnis nach Ruhe und Rückzug zu respektieren, wenn dies erforderlich ist, und sollte nicht drängend oder übermäßig aktiv sein.
#### 7. **Kein starker Jagd- oder Schutztrieb**
- Ein starker **Jagd- oder Schutztrieb** ist nicht geeignet für den Einsatz als Besuchshund. Der Hund sollte nicht versuchen, andere Tiere zu jagen oder als „Beschützer“ aufzutreten, da dies in sozialen Einrichtungen problematisch sein kann.
#### 8. **Bindung zur Bezugsperson**
- Eine **enge Bindung zur Bezugsperson** ist von großer Bedeutung. Der Hund sollte eine vertrauensvolle Beziehung zu seinem Halter haben, der in der Lage ist, ihn sicher zu führen und seine Bedürfnisse zu erkennen.
### Eignungsprüfung
Bevor der Hund zur Ausbildung zugelassen wird, erfolgt in der Regel eine **Eignungsprüfung** durch die Ausbilder:innen. Hierbei werden das Verhalten, die Sozialverträglichkeit und die Gehorsamsfähigkeiten des Hundes in verschiedenen Situationen getestet. Erst nach einer positiven Beurteilung kann der Hund an der Ausbildung teilnehmen.
Durch diese Voraussetzungen wird sichergestellt, dass der Hund sowohl für sich selbst als auch für die Menschen, mit denen er arbeitet, ein positiver, hilfreicher Begleiter ist.
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